Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gewaltschutzkonzept

(1) Das Gewaltschutzkonzept ist auf die standortspezifische Sicherstellung eines gewaltfreien Betriebs für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe auszulegen und muss den Prinzipien Prozessorientierung, Partizipation und Transparenz folgen.

(2) Das Gewaltschutzkonzept hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:

1. Darstellung des Geltungsbereiches und des rechtlichen Rahmens (inkl. Verhaltenskodex/Verhaltensleitlinie der Organisation);

2. Bestandsaufnahme, Risikoanalyse und Identifizierung der Gefährdungslagen;

3. Maßnahmen der Prävention und Intervention (Interventions- und Krisenpläne);

4. Beschreibung der Kommunikation (Informationsvermittlung zum Thema Gewalt(-schutzkonzept) sowie Informationsweitergabe, Mitteilungs- und Meldepflichten);

5. Dokumentation, Monitoring und Evaluierung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2024