Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Enteignung

Zur Sicherstellung des aus zwingenden technischen oder wirtschaftlichen Gründen gebotenen dauernden Bestandes einer für die öffentliche Elektrizitätsversorgung vorgesehenen Erzeugungsanlage an einem bestimmten Ort ist die Enteignung zulässig.