Recht zur Versorgung über Direktleitungen
Die Erzeuger haben das Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Direktleitungen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Recht zur Versorgung über Direktleitungen
Die Erzeuger haben das Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Direktleitungen.