Recht zur Versorgung über Direktleitungen
Das Recht zur Versorgung über Direktleitungen gemäß gilt auch für die konzessionierten Betreiber von Verteilernetzen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Recht zur Versorgung über Direktleitungen
Das Recht zur Versorgung über Direktleitungen gemäß gilt auch für die konzessionierten Betreiber von Verteilernetzen.