2. Teil
Verteilernetze
1. Abschnitt
Elektrizitätswirtschaftliche Konzession
Konzessionspflicht
Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer elektrizitätswirtschaftlichen Konzession der Landesregierung.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Teil
Verteilernetze
1. Abschnitt
Elektrizitätswirtschaftliche Konzession
Konzessionspflicht
Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer elektrizitätswirtschaftlichen Konzession der Landesregierung.