Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Teil

Verteilernetze

1. Abschnitt

Elektrizitätswirtschaftliche Konzession

Konzessionspflicht

Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer elektrizitätswirtschaftlichen Konzession der Landesregierung.