Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Recht zur Versorgung über Direktleitungen

Die Betreiber von angezeigten Übertragungsnetzen haben das Recht, ihre Betriebsstätten, Konzernunternehmen und Netzzugangsberechtigten gegebenenfalls auch in Versorgungsgebieten von Betreibern von Verteilernetzen über Direktleitungen zu versorgen.