Ausnahme von der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung
. Auf Landeslehrer, die eine im oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist nicht anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenAusnahme von der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung
. Auf Landeslehrer, die eine im oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist nicht anzuwenden.