Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Ausnahme von der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung

. Auf Landeslehrer, die eine im oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist nicht anzuwenden.