Ausnahme von der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung
. Auf Landeslehrer, die eine im oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, sind die bis 48 nicht anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnenAusnahme von der Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung
. Auf Landeslehrer, die eine im oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, sind die bis 48 nicht anzuwenden.