Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 75/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund von Art. 12 Abs. 1 Landes-Verfassungsgesetz über die Verfassung des Burgenlandes - L-VG, LGBl. Nr. 42/1981, in der Fassung LGBl. Nr. 43/2020, sowie und 3 Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 53/2024, wird verordnet:

Die Wahl zum Burgenländischen Landtag wird ausgeschrieben.

Als Wahltag wird der 19. Jänner 2025 festgesetzt.

Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.