Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 78/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 13 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes über die Verfassung des Burgenlandes - L-VG, LGBl. Nr. 42/1981, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 64/2014, sowie des und 3 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 47/2019, wird verordnet:
Als Wahltag wird der 26. Jänner 2020 festgesetzt.
Als Stichtag wird der 5. November 2019 bestimmt.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
