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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 100/2022

Änderung

LGBl. Nr. 8/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 75c Abs. 5 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes - NG 1990, LGBl. Nr. 27/1991, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/2020, wird verordnet:

Höhe der Landschaftsschutzabgabe

Die Höhe der Landschaftsschutzabgabe beträgt 0,52 Euro pro m3 des verwerteten Materials.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

(2) in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 8/2025 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.