Das in den Plänen der Anlagen 01 bis 30 grau gekennzeichnete Gebiet wird zum Landesstraßenplanungsgebiet B 260 Umfahrungen Airport Region erklärt.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Das in den Plänen der Anlagen 01 bis 30 grau gekennzeichnete Gebiet wird zum Landesstraßenplanungsgebiet B 260 Umfahrungen Airport Region erklärt.