Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Das in den Plänen der Anlagen 01 bis 30 grau gekennzeichnete Gebiet wird zum Landesstraßenplanungsgebiet B 260 Umfahrungen Airport Region erklärt.