Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 8501/4-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 26. August 2010 aufgrund des § 6 des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500–2, verordnet:

Das in den Plänen der Anlagen 1 und 2 grau gekennzeichnete Gebiet wird zum Landesstraßenplanungsgebiet B 233 Umfahrung Zwölfaxing erklärt.

Anlage 1

Landesstraßenplanungsgebiet B 233 Umfahrung Zwölfaxing

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.