Das in den Plänen der Anlagen 1 und 2 grau gekennzeichnete Gebiet wird zum Landesstraßenplanungsgebiet B 233 Umfahrung Zwölfaxing erklärt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. 8501/4-0
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 26. August 2010 aufgrund des § 6 des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500–2, verordnet:
Anlage 1
Landesstraßenplanungsgebiet B 233 Umfahrung Zwölfaxing
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)
Anlage 2
Plan 1-11
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
