Das in den Plänen der Anlagen 1 bis 4 grau gekennzeichnete Gebiet wird zum Landesstraßenplanungsgebiet B 123b Mauthausener Straße Abzw. Neue Donaubrücke Mauthausen erklärt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 48/2022
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung hat am 02.08.2022 aufgrund des § 6 des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500 in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018, verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
