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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 48/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 02.08.2022 aufgrund des § 6 des NÖ Straßengesetzes 1999, LGBl. 8500 in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018, verordnet:

Das in den Plänen der Anlagen 1 bis 4 grau gekennzeichnete Gebiet wird zum Landesstraßenplanungsgebiet B 123b Mauthausener Straße Abzw. Neue Donaubrücke Mauthausen erklärt.

Anlage 1

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)

Anlage 2

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)

Anlage 3

(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)

Anlage 4

(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.