Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der der Landeskrankenanstaltenplan 2008 (LAKAP 2008) erlassen wird, LGBl. Nr. 2/2009, wird aufgehoben.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 14/2023
Auf Grund des § 14 Abs. 1 Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000 - Bgld. KAG 2000, LGBL. Nr. 52/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020, wird verordnet:
Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der der Landeskrankenanstaltenplan 2008 (LAKAP 2008) erlassen wird, LGBl. Nr. 2/2009, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.