Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 14/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000 - Bgld. KAG 2000, LGBL. Nr. 52/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020, wird verordnet:

Aufhebung

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der der Landeskrankenanstaltenplan 2008 (LAKAP 2008) erlassen wird, LGBl. Nr. 2/2009, wird aufgehoben.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.