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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 0510-0

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 des NÖ Wiederverlautbarungsgesetzes, LGBl. 0710, wird in der Anlage das Gesetz vom 12. Dezember 1965, LGBl. Nr. 137/1966, über die Niederösterreichische Landeshymne, neu verlautbart:

Gesetz über die Niederösterreichische Landeshymne

Gemäß Artikel 7 Abs. 3 der NÖ Landesverfassung wird bestimmt:

Die Weise von Ludwig van Beethoven mit dem Text „O Heimat dich zu lieben“ von Franz Karl Ginzkey ist in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung die Niederösterreichische Landeshymne.

Anlage

Niederösterreichische Landeshymne

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.