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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 125/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 Abs 2 des Salzburger Gesundheitsfondsgesetzes – SAGES-Gesetz 2016, LGBl Nr 121/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Im Jahr 2026 sind gemäß an den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES) folgende Beiträge zu leisten:

Gemäß § 8 Abs 1 erster Satz:

  1. 1.

    vom Land:

142.373.971 €

 

  1. 2.

    von den Gemeinden:

94.915.955 €

Gemäß § 8 Abs 1 zweiter Satz:

  1. 1.

    vom Land:

2.538.714 €

 

  1. 2.

    von den Gemeinden:

1.692.486 €

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.