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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 10/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5a Abs. 3 Z 2 des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, BGBl. Nr. 566/1991, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 130/2017, wird verordnet:

Aufhebung

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. April 1984 über die Festsetzung von Gebühren für besondere Überwachungsdienste öffentlicher Sicherheitsorgane (Landes-Überwachungsgebührenverordnung 1984 - LÜGV 1984), LGBl. Nr. 29/1984, wird aufgehoben.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.