Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage B9

Weiterführende zweijährige Fachschule für Feldgemüsebau

Gegenstand

1. Klasse

2. Klasse

Gesamt

davon praktischer Unterricht

1. Pflichtgegenstände

 

 

 

 

Allgemeinbildung

 

 

 

 

Religion

5

5

10

0

Politische Bildung und Recht

5

5

10

0

Unternehmerische Bildung

 

 

 

 

Unternehmensführung und Rechnungswesen

25

25

50

0

Fachliche Bildung Feldgemüsebau

 

 

 

 

Bodenkunde und Düngung

39

39

78

28

Pflanzenschutz

34

34

68

28

Kulturführung im Gemüseanbau

74

74

148

48

Veredlung und Vermarktung von Gemüse

34

34

68

28

Technik im Gemüsebau

34

34

68

28

Summe

 

 

500

160

2. Alternativer Projektunterricht

 

 

100

 

Gesamtsumme

250

250

600

160

Organisation:

Die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Feldgemüsebau“ ist auch fachpraktisch zu unterrichten.

Der alternative Unterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2011, LGBl. Nr. 80/2014, LGBl. Nr. 56/2018, LGBl. Nr. 72/2024