9. ABSCHNITT
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, in Angelegenheiten jedoch, die nur den Wirkungsbereich eines Bundesministers betreffen, dieser Bundesminister, betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
9. ABSCHNITT
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, in Angelegenheiten jedoch, die nur den Wirkungsbereich eines Bundesministers betreffen, dieser Bundesminister, betraut.