Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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9. ABSCHNITT

Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, in Angelegenheiten jedoch, die nur den Wirkungsbereich eines Bundesministers betreffen, dieser Bundesminister, betraut.