. Die als bundesgesetzliche Vorschriften geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen in Landesgesetzen werden, soweit sie die unter den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Dienstnehmer betreffen, aufgehoben.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die als bundesgesetzliche Vorschriften geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen in Landesgesetzen werden, soweit sie die unter den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Dienstnehmer betreffen, aufgehoben.