Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. ABSCHNITT

Vorschriften zwingenden Rechtscharakters

. Die Rechte der Dienstnehmer nach diesem Bundesgesetz können durch Dienstvertrag nur insoweit aufgehoben oder beschränkt werden, als dieses Bundesgesetz ausdrücklich abweichende Vereinbarungen zuläßt.