. Die Berufsausbildung in den Sondergebieten der Landwirtschaft gliedert sich in die Ausbildung
1. zum Gehilfen,
2. zum Meister.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Berufsausbildung in den Sondergebieten der Landwirtschaft gliedert sich in die Ausbildung
1. zum Gehilfen,
2. zum Meister.