Beendigung des Lehrverhältnisses
. Das Lehrverhältnis endet in folgenden Fällen:
1. durch Ablauf der Lehrzeit;
2. Tod des Lehrlings;
3. Unmöglichkeit auf seiten der oder des Lehrberechtigten oder des Lehrlings, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;
3a. durch Auflösung während der Probezeit;
4. durch Auflösung aus wichtigen Gründen ();
5. durch einvernehmliche Auflösung ();
6. durch Kündigung ();
7. bei Auflösung des Lehrbetriebes;
8. durch außerordentliche Auflösung ();
9. mit vorzeitiger positiver Ablegung der Facharbeiterprüfung, wobei die Lehrzeit mit Ablauf der Kalenderwoche, in der die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, endet.
