Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beendigung des Lehrverhältnisses

. Das Lehrverhältnis endet in folgenden Fällen:

1. durch Ablauf der Lehrzeit;

2. Tod des Lehrlings;

3. Unmöglichkeit auf seiten der oder des Lehrberechtigten oder des Lehrlings, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;

3a. durch Auflösung während der Probezeit;

4. durch Auflösung aus wichtigen Gründen ();

5. durch einvernehmliche Auflösung ();

6. durch Kündigung ();

7. bei Auflösung des Lehrbetriebes;

8. durch außerordentliche Auflösung ();

9. mit vorzeitiger positiver Ablegung der Facharbeiterprüfung, wobei die Lehrzeit mit Ablauf der Kalenderwoche, in der die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, endet.