Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 – KJBG, BGBl. Nr. 599/1987, ist anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 – KJBG, BGBl. Nr. 599/1987, ist anzuwenden.