Kontrollmaßnahmen
. Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kontrollmaßnahmen
. Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.