2. ABSCHNITT
Dienstvertrag
Abschluss des Dienstvertrages
. Der Abschluss des Dienstvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
2. ABSCHNITT
Dienstvertrag
Abschluss des Dienstvertrages
. Der Abschluss des Dienstvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden.