Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Günstigere Regelungen

. Kollektivverträge, Arbeits(Dienst)ordnungen, Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge, die den Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung durch Krankheit (Unglücksfall) sowie Arbeitsunfall oder Berufskrankheit hinsichtlich Verschuldensgrad ( und 5) oder Anspruchsdauer (, 4 und 5) günstiger regeln, bleiben insoweit unberührt.