Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 75/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Oktober 2023 über die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen in der Zeit von November und Dezember 2023 für die Einkaufszentren in Parndorf/Neusiedl am See, LGBl. Nr. 70/2023, wird aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.