Berufsprofil
. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sollen ausgebildete Lehrlinge befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
1. Instandsetzen von Oberflächen (Korrosionsschutz, Grundieren, Spachteln, Füllern, Schleifen mit verschiedenen Applikationsverfahren),
2. Beschichten von Untergründen auf anorganischen und organischen Werkstoffen,
3. Auftragen von Spezialbeschichtungen,
4. Ausführen von Sonder- und Speziallackierungen mit diversen Applikationsgeräten,
5. Gestalten und Designen von Sonderlackierungen,
6. Durchführen von Qualitätskontrollen an Werkstücken,
7. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
Beachte: Zur Weiteranwendung der bisherigen Vorschriften vgl. .
