Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Artikel IV

Gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 10 des Amtssitz-Abkommens werden die zuständigen österreichischen Behörden entsprechend Vorsorge treffen, um die Laboratorien vor unerlaubtem Betreten oder Störungen in ihrer unmittelbaren Umgebung zu schützen.