Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgabenfreiheit

Die zur Durchführung eines Volksbegehrens, einer Volksabstimmung, einer Volksbefragung oder Bürgerinitiative und Bürgerbegutachtung erforderlichen Eingaben, Bestätigungen und sonstigen Schriften sind von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben befreit.