Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungsaufträge an den Rechnungshof

Der Landtag hat auf Beschluß oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder den Rechnungshof mit der Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung des Landes zu beauftragen.