Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Informations- und Beschwerderecht der Bürgerinnen und Bürger

Die Landesregierung hat im Amt der Landesregierung und in jeder Bezirkshauptmannschaft eine rechtskundige oder einen rechtskundigen Bediensteten zu beauftragen, Bürgerinnen und Bürgern in Rechtsangelegenheiten Informationen zu erteilen und Beschwerden entgegenzunehmen.