. Die Höhe des KWK-Zuschlags für das Kalenderjahr 2006 wird mit 0,07 Cent/kWh bestimmt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 463/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 Abs. 10 Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002, wird verordnet:
. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 463/2005 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.01.2006
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
BGBl. II Nr. 463/2005 ↗
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