Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) , und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 356/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die in und enthaltenen Verweise auf und sind vor Ablauf des 2. Jänner 2018 jeweils als Verweis auf des Börsegesetzes 1989 (BörseG), BGBl. Nr. 555/1989, zu lesen.