Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1. Hinsichtlich des der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,

2. hinsichtlich des , des und des der Bundesminister für Finanzen,

3. im übrigen der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.