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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 73/1976

Gemäß § 7 des Landesverfassungsgesetzes vom 19.Mai 1976, LGBl.Nr.71, über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien wird kundgemacht, daß der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 29.Oktober 1975 über Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 8.April 1965, BGBl.Nr.229/1966, über die gemeinsame Staatsgrenze im Bundesgesetzblatt unter Nr.585 verlautbart*) wurde.

*) Dieser Vertrag ist am 1.November 1976 in Kraft getreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.