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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 63/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 140 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20. Juni 2007, - 7, - 7, - 7, - 7, - 7, - 7, - 7, - 7, zugestellt am 13. August 2007, im erster Satz des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995, LGBl Nr 138, die Worte "die Bezirksverwaltungsbehörden oder" als verfassungswidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.