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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 62/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 139 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 60 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20. Juni 2007, - 7, - 7, - 7, - 7, - 7, - 7, - 7, - 7, zugestellt am 13. August 2007, im der Landeslehrer-Diensthoheits-Ermächtigungsverordnung, LGBl Nr 61/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 95/2002, in der lit b die Worte "Versetzung oder" und die lit c als gesetzwidrig aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.