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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 106/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 3 Abs. 1 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997, wird kundgemacht:

Auf Grund des Ergebnisses der Registerzählung 2011 verteilen sich die bei der Wahl des Oö. Landtags zu vergebenden Mandate auf die Wahlkreise ( der Oö. Landtagswahlordnung) wie folgt:

Wahlkreis Nr.

Bezeichnung

Zahl der Mandate

1

Linz und Umgebung

12

2

Innviertel

9

3

Hausruckviertel

14

4

Traunviertel

10

5

Mühlviertel

11

Die Verteilung der Mandate gemäß ist allen Wahlen des Oö. Landtags zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn dieser Kundmachung an bis zur Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der nächsten Volkszählung stattfinden (§ 3 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung).

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.