Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. Juni 2005, G 155, 156/04 - 8, zugestellt am 8. Juli 2005, § 156a Abs 9 des Gesetzes vom 15. Mai 1963 betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Landes und der Gemeinden zu erhebenden Abgaben (Salzburger Landesabgabenordnung - LAO), LGBl Nr 58/1963 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 als verfassungswidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 61/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art 140 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
