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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 9/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl Nr 18/2005, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß , mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden, kundgemacht unter LGBl Nr 88/2014, ist gegenüber dem Land Burgenland gemäß ihrem Art 3 Abs 3 mit 1. Jänner 2015 wirksam geworden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.