Das Land Burgenland ist mit Schreiben vom 20. April 2006 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005), kundgemacht unter LGBl Nr 30/2006, beigetreten. Die Vereinbarung ist für das Land Burgenland nach Art 17 Abs 2 letzter Satz mit Rückwirkung auf den 1. Jänner 2006 in Kraft getreten.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 70/2006
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Gesetzes über das Landesgesetzblatt, LGBl Nr 18/2005, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
