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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 60/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Gesetzes über das Landesgesetzblatt, LGBl Nr 18/2005, wird kundgemacht:

Das Land Steiermark hat mit Schreiben vom 12. Juni 2013, eingelangt bei der Verbindungsstelle der Bundesländer am 18. Juni 2013, das Vorliegen der landesverfassungsrechtlichen Erfordernisse für den Beitritt des Landes Steiermark zur Vereinbarung zwischen den Ländern gemäß über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, kundgemacht unter LGBl Nr 1/2013, mitgeteilt. Gemäß Art 27 Abs 2 der Vereinbarung tritt diese für das Land Steiermark mit 18. Juli 2013 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.