Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 2009, V 454/08-8, zugestellt am 4. August 2009, festgestellt, dass die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Vigaun vom 15. Dezember 2005, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 30. Dezember 2005 bis 16. Jänner 2006, gesetzwidrig war.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 76/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art 139 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
