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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 64/1982

Präambel/Promulgationsklausel

Die jeweils in den Anlagen A1, A2 und A3 sowie B1, B2 und B3 wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 und § 7d Abs. 1 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.

Anlagen

(Anm: Anlagen hier nicht dokumentiert; siehe LGBl.Nr. 64/1982)

Anlage A1

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen

Anlage A2

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Anlage A3

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Anlage B1

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen

Anlage B2

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Anlage B3

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an zweijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.