Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. Juni 2012, , zugestellt am 11. Juli 2012, den § 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes, LGBl Nr 57/2009, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.