Das Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Argentinien wurde gemäß seinem Art. 16 durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum 1. September 1996 gekündigt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 268/1996
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 268/1996 · Stammfassung
Fassungen ab: 19.06.1996
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 268/1996 ↗
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