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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 125/1997

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10.07.1997

Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten

GZ 84.24.01/0005e-IV.2/1997

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich entbietet der Botschaft der Islamischen Republik Iran seine Empfehlungen und beehrt sich der Botschaft mitzuteilen, daß Österreich das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Kaiserlich Iranischen Regierung über Sichtvermerksfreiheit für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen vom 15. November 1973 *1) kündigt.

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4 drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf dem diplomatischen Wege beim anderen Vertragspartner vorzunehmenden Kündigung, dh. am 10. Oktober 1997, außer Kraft.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Islamischen Republik Iran die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

An die Botschaft der Islamischen

Republik Iran

Wien

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 59/1974

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 125/1997 · Stammfassung

Fassungen ab: 06.08.1997

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 125/1997

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